Geschichte

19. Jahrhundert

Im Grunde war bereits seit dem Entstehen der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Wunsch der Mitglieder vorhanden, in kaufmännischen und rechtlichen Belangen unterstützt zu werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die grundsätzliche Notwendigkeit von Kontrolle augenscheinlich.
Waren es zunächst LandesWanderlehrer, welche die Genossenschaften in buchhalterischer Hinsicht unterstützten, wurden im Laufe der Zeit, als der Umfang der Geschäftstätigkeit zunahm, so genannte Korrespondenzbüros errichtet, welchen die Genossenschaften mit Rat zur Seite standen.
Als es im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in Niederösterreich zur Gründung von Raiffeisenkassen kam und damit auch die Frage der Prüfung besonders aktuell wurde, übernahm, auf Verlangen der Raiffeisenkassen selbst und insbesondere auch zufolge eines Beschlusses des Niederösterreichischen Landtages, der damalige Niederösterreichische Landesausschuss ab dem Jahre 1887 die Revision.
Namentlich diese Überwachung der Gebarung der sog. „Vereine“ durch den Landesausschuss war es, welche das Vertrauen zu denselben seitens der Bevölkerung ungemein stärkte und zur raschen Vermehrung der Raiffeisenkassen selbst beitrug. Im Jahre 1898, also zehn Jahre nach der Gründung des ersten Vereines, zählte Niederösterreich bereits 433 Raiffeisenvereine.
(Quelle: Festschrift 25 Jahre Landwirtschaftliches Genossenschaftswesen in Niederösterreich. September 1923)

1903 - Genossenschaftsrevisionsgesetz RGBl. 1903/133

Die Revision durch die Landesregierung (Landesinspektorat) wird festgeschrieben.
„Von größter Wichtigkeit ist, dass damals [...] vom n.ö. Landtage beschlossen worden ist, ein einem n.ö. Landesausschuss-Referenten unterstehendes Büro für Angelegenheiten der Spar- und Darlehenskassenvereine zu errichten und demselben auch die Angelegenheiten, die übrigen landwirtschaftlichen Genossenschaften betreffend, zuzuweisen. Diesem Büro wurde dann später der Titel „Landes-Inspektorat für das Genossenschaftswesen“ verliehen.“
(Quelle: Festschrift 25 Jahre Landwirtschaftliches Genossenschaftswesen in Niederösterreich. September 1923)

1924/1925 - Prüfung der Genossenschaften durch die Genossenschaftliche Zentralkasse.

Der damalige Obmann der Nö. Landwirtschaftlichen Genossenschaftszentralkasse, Monsignore Bauchinger, sah in der Prüfung der Genossenschaften durch die Genossenschaftliche Zentralkasse eine vortreffliche Gelegenheit der „Verfestigung und Vereinigung des Genossenschaftswesens in einer Hand“.
Unter Hinweis auf die große Bedeutung, welche auch die Nö. Landes-Landwirtschaftskammer der Förderung des Genossenschaftswesens beilegte, führte er aus:
„Es liegt mir daher sehr daran, dass die Kammer, die Zentralkasse und der Verband zu einem Körper vereinigt wird. Die Revision wird durch die Kammer, der Geldverkehr durch die Zentralkasse, der Warenverkehr durch den Verband ländlicher Genossenschaften besorgt, das sind die drei Motive großzügiger Organisation, von denen ausgehend das Genossenschaftswesen im Verein mit der Kammer kommende schwere Zeiten überdauern wird."
(Quelle: Festschrift: 50 Jahre Nö. Landes-Landwirtschaftskammer)

Ab 1926 - Beauftragung der Nö. Landes-Landwirtschaftskammer

Die Nö. Landes-Landwirtschaftskammer wurde vom Land Niederösterreich mit der Revision beauftragt. Leiter der Revision waren der nachmalige Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß gemeinsam mit Reg.Rat Anton Dimmel

„Die Landes-Landwirtschaftskammer übt bekanntlich seit 1. Jänner die gesetzliche Revision über die Raiffeisenkassen und sonstigen landwirtschaftlichen Genossenschaften aus.
Die Revisionsarbeiten gestalteten sich im abgelaufenen Jahre infolge des Überganges von der Kronenrechnung zur Schillingrechnung schwieriger und zeitraubender als dies früher der Fall war.
Die Kammer beschränkte sich aber nicht bloß auf die Revisionstätigkeit, sondern besorgte auch in weitestgehendem Maße die anwaltschaftlichen Agenden für die Genossenschaften. Hiezu gehören insbesondere: Mitwirkung bei Genossenschaftsgründungen, Anleitungen zu Statutenänderungen, Beratung der Genossenschaften in Steuer- und Gebührenangelegenheiten, usw.
Auch durch direkten Verkehr mit den Registergerichten und mit den Staats- und Landesbehörden wurden [sic!] den Genossenschaftsfunktionären die Verwaltung der Genossenschaften in mannigfacher Weise erleichtert.“
(Quelle: Tätigkeitsbericht der Nö. Landes-Landwirtschaftskammer Berichtsjahr 1926)

1934/1936 - sog. "Genossenschaftsnovellen"

  • Festlegung des sog. „relativer Verbandszwanges“ für bisherige Genossenschaften und Neugründungen.
  • Gesetzliche Verankerung der Revision durch die Landwirtschaftskammer:
    „Soweit eine Landesregierung mit der Durchführung der ihr zuständigen Revisionen von Genossenschaften eine Landwirtschaftskammer betraut, tritt diese für die Zwecke dieses Gesetzes an die Stelle der Landesregierung“. „Der Beruf des Revisors ist schwierig: Der Revisor muss verstehen, aus den bei der Revision anwesenden Funktionären alles Wissenswerte über Geschäftsführung, Geschäftsgebarung, Geschäftsgang etc. heraus zu bringen [...].“ „Das ganze Bereisungsgebiet der Revisoren ist in Touren aufgeteilt. Der Revisor bleibt 3 bis 4 Wochen in einem Revisionsbezirke tätig. Er ist zwar Sonntags dienstfrei, darf jedoch den Bezirk nicht verlassen. Da bei den meisten Raiffeisenkassen nur Sonntags amtiert wird, so können nun die Revisoren in unauffälliger Weise diesen freien Tag dazu benützen, um die anlässlich des Amtstages vorgewiesenen Parteienbücheln (Sparbücher) einer Revision zu unterziehen.“

(Quelle: Auszug aus dem Bericht über die Konferenz der Revisoren der landwirtschaftlichen Genossenschaften Österreichs vom Juni 1931)

1938/1945 - "Donauländischer Raiffeisenverband

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich übernahm der sog. „Donauländische Raiffeisenverband“ die Revisionsagenden.
Am 8. Juli 1938 wurde der Spitzenverband für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Österreich in einen Prüfungsverband für das Gebiet der Landesbauernschaft Donauland umgewandelt.
Im August und September folgten die Neugründungen der Prüfungsverbände für die Landesbauernschaft Südmark in Graz und für die Landesbauernschaft Alpenland in Innsbruck.
(Quelle: Deutscher landwirtschaftlicher Genossenschaftstag Juni 1939 in Wien Geschäftsbericht für das Jahr 1938)

1946 - Wiederbeauftragung der Nö. Landes-Landwirtschaftskammer

Die Nö. Landes-Landwirtschaftskammer wurde vom nö. Landeshauptmann neuerlich mit der Revision betraut und damit der rechtliche Status vor dem „Anschluss“ wiederhergestellt.

1743 Genossenschaften (davon 655 Raiffeisenkassen)
Prüfung und Betreuung durch 27 Revisoren
Leitung: ObInsp.Rat Anton Krögler
Büro: 1010 Wien, Minoritenplatz, Palais Dietrichstein.

Als mit 1. Mai 1946 die Landwirtschaftskammer die gesetzliche Revision über die landwirtschaftlichen Genossenschaften abermals übernahm, ergab sich aus den Akten, dass in den nächsten Jahren eine ungeheure Arbeit geleistet werden muss, um die Rückstände in den Revisionen nur einigermaßen aufarbeiten zu können.
(Quelle: 25 Jahre Bauernkammer in Niederösterreich, Wien 1948)

1951 - 1992 Entwicklung des nö. Genossenschaftswesens und der Revision

  1951
1818 Genossenschaften (davon 572 Raiffeisenkassen)
Prüfung und Betreuung durch 32 Revisoren bzw. Referenten
Leitung: ObInsp.Rat Dipl.-Ing. Friedrich Liebhart
 
  1962
1759 Genossenschaften (davon 566 Raiffeisenkassen)
44 Revisoren bzw. Referenten
Abteilungsleiter: Dir. Dipl.Vw. Dr. Richard Heller
 
    1966
Übersiedlung der Revisionsabteilung der
Nö. Landes-Landwirtschaftskammer nach
1010 Wien, Löwelstraße 12
 
  1980
978 Genossenschaften (davon 170 Raiffeisenkassen und -banken)
55 Revisoren bzw. Referenten
Abteilungsleiter: Dir. Dr. Klaus Krischke
 
  1992
533 Genossenschaften (davon 135 Raiffeisenkassen und -banken)
48 Revisoren bzw. Referenten
Abteilungsleiter: Dir. Dr. Robert Sychrovsky

1996 - Jubiläum

70 Jahre Revision durch die Nö. Landes-Landwirtschaftskammer
466 Genossenschaften (davon 129 Raiffeisenkassen und -banken)
Abteilungsleiter: weiterhin Dir. Dr. Robert Sychrovsky

1997 - Durchgreifende Änderung der Rechtsgrundlagen

Mit dem Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz (GenRevRÄG 1997) BGBl. I 127/1997 wurde auch das Revisionsrecht neu kodifizert und damit eine zeitgemäße, EU-konforme Rechtsgrundlage für die Genossenschaftsrevision geschaffen (Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 [GenRevG 1997]).
In den Übergangsbestimmungen wurde unter anderem die Revisionsbefugnis der Nö. Landes-Landwirtschaftskammer dezidiert normiert bzw. fortgeschrieben.

2002 - Ein "Schicksalsjahr" für die Genossenschaftsrevision in Niederösterreich

Nachdem seitens der Nö. Landes-Landwirtschaftskammer und auch der Spitzeninstitute der niederösterreichischen Raiffeisenorganisation bereits seit längerem Überlegungen bestanden hatten, die Genossenschaftsrevision in einen neu zu gründenden Revisionsverband auszulagern, wurde dieses Projekt unter breiter Mitwirkung des Raiffeisenverbundes im Jahr 2002 umgesetzt. In gewisser Weise ist diese Entwicklung ein Meilenstein in der äußerst erfolgreichen Entwicklung des Genossenschaftswesens, in welchem die genossenschaftliche Revision einen integrierenden Bestandteil bildet. Nachfolgend wird auf einige der wesentlichen Termine dieses sehr intensiv und konstruktiv stattgefundenen Diskussionsprozesses hingewiesen.

6.5.2002 - Genossenschaftsgründung

Formelle Gründung des Raiffeisen-Revisionsverbandes Niederösterreich-Wien als registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Obmann: Generalanwalt Präs. Ök.Rat Dr. Christian Konrad
Bestellung von Dir. Stb Mag. Johannes Leitner zum Verbandsgeschäftsführer

7.6.2002 - Festakt

„Gründungsfestversammlung“ als außerordentliche Generalversammlung in Wieselburg.

Wahlen in den Vorstand und Aufsichtsrat mit fünfjähriger Amtsperiode
Obmann: Präs. Ök.Rat Rudolf Schwarzböck
Aufsichtsratsvorsitzender: Ök.Rat Johann Prinz

1.7.2002 - Beginn des ersten Geschäftsjahres

Erteilung der Anerkennung als Revisionsverband durch das Bundesministerium für Justiz
Aufnahme der Prüfungstätigkeit durch den
RAIFFEISEN-REVISIONSVERBAND
NIEDERÖSTERREICH-WIEN
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

24.2.2003 - Neue Büroräumlichkeiten

Übersiedlung des Revisionsverbandes (42 Revisoren bzw. Referenten)
von der Löwelstraße 12, 1010 Wien in die Hammer-Purgstall-Gasse 6, 1020 Wien.

2010

Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätsprüfung gem
A-QSG

Anzahl der Mitgliedsgenossenschaften: 286

18.2.2011

Beschluss über eine Änderung des Firmenwortlautes auf
"Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien eGen"

3.2.2012

288 Genossenschaften (davon 72 Raiffeisenkassen und -banken)

Wahlen in den Vorstand und Aufsichtsrat
Obmann: Dipl.-Ing. Josef Pröll
Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Ing. Dominik Bancalari